@Hạnh: em Hạnh không nên chia rẽ anh với em VA nhé. Em cứ yên tâm, không đụng hàng đâu. Mà dẫu có cũng không sao: Konkurrenz belebt das Geschäft
Mình
nghe đồn bằng Diplom FH về VN thì là Bachelor, Diplom Uni thì dịch là Master. Ai biết chính xác thì confirm.
Về cơ bản thì Studiengang phải được akkreditiert qua Akkreditierungsagenturen
thì bằng mới được anerkannt.
http://www.akkreditierungsrat.de/
Akkreditierung hat zum Ziel, die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Änderung des HRG im Jahr 1998 wurde zur Anerkennung der deutschen Studienabschlüsse das Verfahren der Akkreditierung eingeführt.
1. Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG)
Die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magister-(BA-/MA-)Studiengängen an deutschen Hochschulen erfolgte vor dem Hintergrund einer als notwendig erachteten, stärkeren Internationalisierung des Studien- und Hochschulstandorts Deutschland insbesondere für ausländische Studierende. Aufgrund der Novellierung des HRG vom 20. August 1998 (zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 8. August 2002) können deutsche Hochschulen gemäß § 19 HRG Studiengänge mit den international bekannten und anerkannten Hochschulgraden BA und MA einführen.
Das HRG enthält in § 19 insbesondere Rahmenvorgaben zur Dauer der BA-/MA-Studiengänge:
- Regelstudienzeit für Bachelor-/Bakkalaureusstudiengänge mindestens drei, höchstens vier Jahre;
- Regelstudienzeit für Master-/Magisterstudiengänge mindestens ein, höchstens zwei Jahre;
- bei konsekutivem Aufbau Gesamtregelstudienzeit höchstens fünf Jahre.
2. Generelle Grundlagen des deutschen Hochschulsystems
Unabhängig vom Graduierungssystem und vom Hochschultyp gelten folgende Grundlagen:
Ein Hochschulstudium kann in Deutschland aufbauend auf einer erfolgreich abgeschlossenen in der Regel 13jährigen, u.U. auch 12jährigen allgemeinbildenden Schulausbildung aufgenommen werden. Die breit angelegte schulische Ausbildung, die zur Hochschulzugangsberechtigung führt, vermittelt die Studierfähigkeit. Eventuelle individuelle Kenntnislücken muss der Studierende selbst in Eigeninitiative im Vorfeld oder am Rande des Studiums ausgleichen.
Dementsprechend ist das Hochschulstudium vom ersten Semester an ein ausschließlich fachwissenschaftliches Studium. In dem dem Hauptstudium vorangehenden Grundstudium werden die wissenschaftlichen Grundlagen des Faches studiert und sein erfolgreicher Abschluss beinhaltet den Nachweis, dass ausreichende fachspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Arbeitsweisen erworben wurden, um das Studium mit Aussicht auf Erfolg fortzusetzen und abzuschließen. Das Hauptstudium dient der fachlichen Vertiefung und Spezialisierung.
Alle Hochschulabschlüsse sind berufsqualifizierend.
Alle Studiengänge sehen obligatorisch eine größere schriftliche Abschlussarbeit ("thesis") vor, mit der die Fähigkeit nachgewiesen wird, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Unterschiedliche Regelstudienzeiten führen nicht zwangsläufig zu unterschiedlichen Qualifikationsstufen. Sie sind vor allem fachspezifisch und studienorganisatorisch begründet.
Für das neue gestufte Graduierungssystem gilt:
Grundlage des deutschen Bachelor-/Mastersystems sind die Vorgaben im Rahmen des Bologna-Prozesses, die von zwei aufeinander folgenden Graduierungsstufen ausgehen. Dementsprechend führt die erste Stufe in mindestens drei und höchstens vier Jahren zu einem Bachelorabschluss, der unabhängig von der zugrunde liegenden Regelstudienzeit und von dem Hochschultyp den Zugang zur zweiten Stufe, dem Masterstudium, eröffnet. Besonders qualifizierte Bachelorabsolventen können auch im Rahmen von unterschiedlich ausgestalteten Eignungsfeststellungsverfahren unmittelbar zur Promotion zugelassen werden. Die zweite Stufe führt in mindestens einem und höchstens zwei Jahren zum Masterabschluss, der - ebenfalls unabhängig von Dauer und Hochschultyp - den Zugang zur Promotion eröffnet. Alle Studiengänge unterliegen der staatlichen Genehmigung, die neben der Einbindung in die Hochschulplanung des Landes und der Bereitstellung der Ressourcen vor allem auf die Einhaltung bestimmter Strukturvorgaben bezogen ist. Darüber hinaus sind alle Bachelor- und Masterstudiengänge zu akkreditieren, wobei im Rahmen fachlich inhaltlicher Begutachtung die Einhaltung von Mindeststandards und die berufliche Relevanz überprüft werden.
Der deutsche Bachelorabschluss ist einem "Bachelor honours" des britischen Systems mit Berechtigung zum Zugang zum Masterprogramm oder zu einem M.Phil.-Kurs als Voraussetzung zum Zugang zum PhD-Programm gleichzusetzen.
Der deutsche Masterabschluss entspricht dem englischen Masterabschluss oder einem "Bachelor honours" mit zusätzlich erfolgreich absolviertem M.Phil.-Kurs mit Berechtigung zum Zugang zur Promotion.
3. Länderübergreifende Strukturvorgaben für BA-/MA-Studiengänge
Für die Studiengänge nach dem neuen Graduierungssystem werden die Festlegungen des HRG durch länderübergreifende Strukturvorgaben konkretisiert (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. März 1999 in der Fassung vom 14. Dezember 2001; vgl. auch KMK-Beschluss zur Künftigen Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland vom 1. März 2002).
Die Strukturvorgaben werden im Akkreditierungsverfahren geprüft; sie beziehen sich auf
- allgemeine Festlegungen zur Regelstudienzeit ohne fach- oder abschlussspezifische Differenzierungen,
- Vorgaben zur Studienstruktur (gestuft, eigenständig berufsqualifizierend) und zur Studienorganisation (Modularisierung und Leistungspunktsystem),
- Zugangsvoraussetzungen und Übergänge,
- Ausrichtung der Studiengänge (stärker theorieorientiert/stärker anwendungsorientiert) und entsprechende Abschlussbezeichnungen,
- Wertigkeit der Abschlüsse im Vergleich zum herkömmlichen Graduierungssystem.
BA-/MA-Studiengänge können sowohl an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden. Das Bachelor-/Bakkalaureusniveau kann sowohl in drei als auch in vier Jahren, das Master-/Magisterniveau sowohl in vier als auch in fünf Jahren erreicht werden. Eine Differenzierung der Abschlussbezeichnungen nach der Dauer der Regelstudienzeit wird bei den BA-/MA-Studiengängen nicht vorgesehen. Bachelorabschlüsse mit dem Zusatz "honours" ("B.A. hon.") sind ausgeschlossen.
Der Bachelor/Bakkalaureus ist ein eigenständiger berufsqualifizierender Abschluss. Bachelor-/Bakkalaureusstudiengänge können daher auch dann eingerichtet werden, wenn an der Hochschule kein entsprechender Master-/Magisterabschluss erworben werden kann.
Nach dem neuen Graduierungssystem wird der Master-/Magisterabschluss aufgrund eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses verliehen (§ 19 Abs. 3 Satz 1 HRG). Deshalb kann ein Master-/Magisterabschluss nur erworben werden, wenn bereits ein erster berufsqualifizierender Abschluss vorliegt. Ein- oder zweijährige postgraduale Master-/Magisterstudiengänge können an einer Hochschule auch dann eingerichtet werden, wenn dort keine entsprechenden Bachelor-/Bakkalaureusstudiengänge angeboten werden.
Bezüglich der Wertigkeit der herkömmlichen Abschlüsse (Diplom/Magister) gem. § 18 HRG und der neuen Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterabschlüsse gem. § 19 HRG gilt:
- Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen entsprechen dem Master,
- das Diplom (FH) entspricht im internationalen Vergleich dem vierjährigen Bachelor honours.
Master-/Magisterabschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen berechtigen grundsätzlich zur Promotion.
4. Akkreditierung
Um für diese neuen Studienmöglichkeiten die erwünschten innovativen und dabei auch vielfältigen Entwicklungen mit der nötigen Sicherung der Gleichwertigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen angemessen zu kombinieren, wurde die bisher ausschließlich maßgebende staatliche Genehmigung bzw. Anerkennung der Studiengänge und Prüfungsordnungen mit entsprechenden Rahmenvorgaben als zu wenig flexibel angesehen. Statt dessen wurde für die Studiengänge mit den neuen Abschlüssen das qualitätssichernde Verfahren der Akkreditierung eingeführt. Diese Verfahren werden nicht mehr vom Staat selbst, sondern durch unabhängige und untereinander im Wettbewerb stehende Agenturen durchgeführt. Der Zusammenhalt des Akkreditierungssystems erfolgt über den Akkreditierungsrat als zentrale Einrichtung, die
- Mindestanforderungen an die Akkreditierungsagenturen und -verfahren definiert,
- die Agenturen akkreditiert und deren Aufgabenerfüllung überwacht,
- einen fairen Wettbewerb unter den Agenturen gewährleistet,
- die deutschen Interessen in internationalen Netzwerken der Qualitätssicherung vertritt.
Bisher hat der Akkreditierungsrat sechs Agenturen die Akkreditierung ausgesprochen, die nach dem Prinzip der Aufgabenerledigung durch Delegation berechtigt sind, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge zu vergeben:
- Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) [Akkreditierung von Studiengängen in allen Fachrichtungen],
- Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) [Akkreditierung von wirtschaftswissenschaftlich orientierten Studiengängen],
- Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik (ASIIN) [Akkreditierung von Studiengängen der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik],
- Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN) [Akkreditierung von Studiengängen in allen Fachrichtungen],
- Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit (AHPGS) [Akkreditierung von Studiengängen in den Bereichen Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit],
- Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) [Akkreditierung von Studiengängen in allen Fachrichtungen].
Der Akkreditierungsrat ist in einer Reihe von Netzwerken (Joint Quality Initiative, D-A-CH, European Consortium for Accreditation - ECA) vertreten, in denen auf europäischer Ebene gemeinsame Deskriptoren für Bachelor- und Masterstudiengänge entwickelt werden (vgl. z.B. die Dublin descriptors).
5. Anerkennung
Die zuständige Stelle für Angelegenheiten der Bewertung und Einstufung ausländischer Bildungsnachweise ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise aus Staaten mit ausgebautem Akkreditierungssystem wird die Akkreditierung zugrundgelegt.
Die Zentralstelle erbringt beratende und informatorische Dienstleistungen für die mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise befassten Stellen in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Ministerien, Behörden, Hochschulen, Gerichte); sie hat selbst keine Entscheidungsbefugnisse.
Die wesentlichen Aufgaben der Zentralstelle sind:
- auf Anfrage der zuständigen Stellen die ausländischen Bildungsnachweise individueller Antragsteller zu bewerten;
- allgemeine Äquivalenzgrundlagen und Einstufungsempfehlungen für ausländische Bildungsnachweise zu erstellen; diese Empfehlungen können gelegentlich den Charakter verbindlicher Regelungen erhalten, wenn sie durch eine gemeinsame Entschließung der Kultusministerkonferenz gebilligt werden;
- Unterstützung der zuständigen Stellen bei der Vorbereitung bilateraler Abkommen mit den Regierungen ausländischer Staaten über die gegenseitige Anerkennung von Bildungsnachweisen;
- allgemeine Informations- und Dokumentationstätigkeit im Hinblick auf ausländische Bildungssysteme;
- Aufbau und Betrieb einer Datenbank zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website
http://www.kmk.org/zab/txt-dt.htm; siehe auch das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
http://www.anabin.de.