Chợ người Frankfurt

Ngô Nguyễn Duy
(caspi)

Thành viên
G.Lawecki, S.Schlagenhaufer
Frankfurt News

Eine Stunde Arbeit für 80 Cent

Weißrussen sind besonders billig: An der Hanauer Landstraße versammeln sich im Morgengrauen die Tagelöhner und warten auf Kunden.

Es ist kalt und dunkel an diesem Morgen an der Hanauer Landstraße. Vor der Großmarkthalle versammeln sich Dutzende dunkler Gestalten. Den Kopf gesenkt rauchen sie ihre Zigaretten. Sie warten auf Kundschaft, die meist in kleinen Bussen und Transportern vorfährt. Diese Männer verkaufen sich für eine Hand voll Euro. Dafür erledigen sie jede Art von Arbeit. Es sind Frankfurter, aber auch Ausländer. Legal und teils illegal. Wer an Frankfurts zweitlängster Ausfallstraße billige Arbeitskräfte sucht, wird schnell fündig. Die Hanauer, sie ist der sogenannte Arbeiterstrich der Mainstadt. Der Schatten der glänzenden Bankenmetropole.

Wer dort als Frankfurter landet, ist ungelernt, unqualifiziert, über das Arbeitsamt nicht mehr zu vermitteln. Sie bessern ihre Sozialhilfe durch Schwarzarbeit auf dem Bau auf. Dafür stellen sie sich morgens ab 5 Uhr auf die Hanauer. Blicken sehnsüchtig jedem Wagen entgegen, der vorfährt. Vielleicht winkt ein lukrativer Job. Zumindest für ein paar Stunden. Wer Glück hat, wird gleich für mehrere Tage angeworben.

Es sind Menschen wie Herbert aus Fechenheim: "Nach einem Arbeitsunfall war ich als gelernter Technischer Zeichner weg vom Fenster. Jetzt gibt es meinen Berufszweig nicht mehr". Urlaub mit der Familie wünscht er sich dennoch: "Also stelle ich mich jeden Morgen an den Bordstein. Und versiegle für drei Euro fuffzisch Fugen an Betonbauklötzen".

Als Deutscher Tagelöhner hat Herbert noch Glück. Er steht an der Spitze der Lohnhierarchie. Polen, Ukrainer, Albaner oder Afrikaner verdienen schlechter. Die "Arbeitgeber" wissen, wie sie den Lohn drücken. Weißrussen arbeiten für 80 Cent die Stunde.

Wer zu hohe Ansprüche stellt, geht leer aus. Artur ist Pole und vor zwei Wochen nach Frankfurt gekommen. Seinen letzten Job hatte er vor vier Tagen. Er will viel Geld verdienen und wird Monate oder Jahre dafür arbeiten müssen. Mit einem neuen Auto würde er sich wieder nach Hause trauen. Dann, so sagt er, hat er es geschafft. Dafür nimmt er allerlei in Kauf. Fern der Heimat hat er kaum Sprachkenntnisse, Rechte und Schutz vor der Willkür skrupelloser Bauunternehmer. Gewerkschaften und Handwerk laufen Sturm gegen den Arbeiterstrich. Ihnen macht die Schwarzarbeit schwer zu schaffen. Einen deutschen Handwerker für drei Euro pro Stunde gibt es nunmal nicht.

Doch Zoll und Arbeitsamt sind die Hände gebunden. Vor allem wenn es sich um EU-Ausländer handelt. Gegen die Auftraggeber vorzugehen ist unheimlich schwierig. Denn ihre privaten Grundstücke sind gesetzlich geschützt, Kontrollen nur schwer möglich.
 
Chỉnh sửa lần cuối:
diese Szene OH- ist zu mir ein wenig unimaginable. um die Wahrheit zu sagen, beraubt sie mich vom guten Bild des Deutschland in meinem Verstand. Gerade 80 Cents für eine Stundenfunktion, die ist somekind der Arbeit mißbrauchend, nicht ist es? Lassen Sie mich sehen, 80 Cents sind gleich ungefähr 15000 Vietnamdongs. Recht? Das ist nicht schlecht in Vietnam, aber i Deutsch, wo das niedrigste wage(oder ich nennen es den minimalen Lohn kann, während es in den US? ist), Strecken um 7 Euro, ist es grausam. Und das Sprechen der Arbeit, jedermann hier hat muß in solchen Bedingungen vorher arbeiten? Ich erinnere mich, über einen Artikel zu kommen, der Herrn NND erwähnt, der weitgehend im somekind der Baustellen gearbeitet hatte. Ist das Sie, Bruder Duy?
 
Das ist nicht ganz richtig, kleine Phuong :) Ich habe euch zwar erzählt, daß ich früher mals harte Arbeit genommen habe müssen. Allerdings war die Welt damals noch in Ordnung und ehrliche Arbeitgeber haben noch bis zu 30 Deutsche Mark für die Stunde bezahlt. Umregechnet sind das 15 Euro, aber vor 10 Jahren war das echt ein kleines Vermögen :)
 
Kennt ihr alle schon n sog. Ein-Euro-Job?

Ein-Euro-Job


Bei Ein-Euro-Jobs handelt es sich um ein Modell, das Langzeitarbeitslose wieder an die Anforderungen des Erwerbslebens heranführen und ihnen die Gelegenheit zur Verbesserung ihrer Einkünfte aus dem Arbeitslosengeld II geben soll. Als Teil des umstrittenen Hartz-IV-Gesetzes sind die Ein-Euro-Jobs auch unter dem Stichwort „Arbeitsgelegenheit“ bekannt. Diese wiederum sind als Teil der Eingliederungsleistungen in § 16 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch geregelt. Es handelt sich um kein reguläres Arbeitsverhältnis, sondern um eine Art befristeter Nebentätigkeit, für die die Betroffenen eine „Mehraufwandsentschädigung“ in Höhe von ein bis zwei Euro pro Stunde erhalten. Die Höhe der Bezahlung ist nicht gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Art der Tätigkeit. In der Regel können Bezieher des Arbeitslosengeldes Ein-Euro-Jobs nicht ablehnen, die ihnen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen anbieten. Wenn sie es doch tun, müssen sie mit finanziellen Sanktionen rechnen.

Im Zuge der Ein-Euro-Jobs sollen Arbeitslose ihre Arbeitskraft für gemeinnützige Tätigkeiten einsetzen. Die Kommunen richten je nach ihrem Bedarf Arbeitsgelegenheiten ein oder lassen die Tätigkeiten nach Absprache auch bei anderen gemeinnützigen Trägern zu. Faktisch treten in der Regel kommunale Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützige Organisationen als die Anbieter der Arbeitsgelegenheiten auf. Sie beantragen die Stellen in der Regel bei der Arbeitsgemeinschaft aus den Kommunen und der Arbeitsagentur. Diese können die Anträge bewilligen. Die Fördergelder fließen dann direkt an den Anbieter, der damit den Beziehern des Arbeitslosengeldes II ihre Mehraufwandsentschädigung für den Ein-Euro-Job bezahlt. Bei all dem gilt der Grundsatz, dass die Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängen dürfen. Davon abgesehen sind vielfältige Einsatzmöglichkeiten denkbar. Neben der Pflege von Grünflächen und anderen Arbeiten im Umweltschutz zielen die Ideen primär auf den gesamten sozialen Bereich ab.

Grundlage für die Ein-Euro-Jobs, die sich an Erfahrungen beim Einsatz von Sozialhilfeempfängern für gemeinnützige Tätigkeiten orientieren, ist das Hartz-IV-Gesetz vom Dezember 2003. Es sieht in § 2 folgenden Grundsatz vor: „Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.“ Diese neuen so genannten Arbeitsgelegenheiten richten sich zunächst insbesondere an junge Arbeitslose. Insgesamt soll nach den Vorstellungen von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement bis zu jeder fünfte Langzeitarbeitslose ein solches Angebot erhalten, womit das Nettoeinkommen sich auf 850 bis 1000 Euro monatlich steigern könnte. Denn die Aufwandsentschädigung für die Ein-Euro-Jobs wird nicht mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Allerdings müssen die Betroffenen ihre möglichen Kosten, die ihnen durch Ein-Euro-Jobs entstehen, selbst bezahlen. Dazu gehören etwa Fahrkarten, um zum Einsatzort zu kommen, oder die eventuell notwendige Arbeitskleidung. Zusätzliche Einnahmen können dadurch ganz oder teilweise verloren gehen. Dies ist nach dem Grundkonzept aber deshalb gerechtfertigt, weil es primär darum gehen soll, die Langzeitarbeitslosen wieder an die Anforderungen des Erwerbslebens zu gewöhnen.

Die tägliche Arbeitszeit wird – abhängig von der Tätigkeit – zwischen drei und acht Stunden liegen. Wöchentlich sollen es bis zu 30 Stunden sein. Für die Befristung der Ein-Euro-Jobs fehlt bislang eine feste Regelung. In der Diskussion sind Zeitspannen zwischen sechs und neun Monaten. Insgesamt sollen im Zuge der Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes bis zu 600.000 Ein-Euro-Jobs entstehen.

Stand: 26. August 2004
Quelle: www.politikerscreen.de
 
npaar Hightlight (nach meiner Meinung)
Als Teil des umstrittenen Hartz-IV-Gesetzes sind die Ein-Euro-Jobs auch unter dem Stichwort „Arbeitsgelegenheit“ bekannt.
„Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.“
Denn die Aufwandsentschädigung für die Ein-Euro-Jobs wird nicht mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.
 
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